Platzordnung

§1 Abfalltrennung

An der Ein-/ Ausfahrt vom Campingplatz gibt es einen Müllplatz hier sind folgende Container: Papier- und Pappe, Glas sowie Restmüll.

Eine Mülltrennung ist absolut wichtig, da andernfalls das Müllentsorgungsunternehmen uns die Kosten für die Entsorgung erhöht und dies sich bei den Platzmieten widerspiegelt.

Hinweis:
a) Das Hinterlassen von Sperrmüll ist nicht erlaubt.
b) Es können gelbe Säcke bei uns an der Rezeption kostenfrei abgeholt werden.  

§2 Auto auf dem Platz 

Ein Auto ist für Dauercamper auf dem Campingplatz-Gelände erlaubt. Fahrzeuge sind ausschließlich auf der Campingplatz Parzelle zu parken, sodass niemand behindert wird. Das Befahren des Platzes ist zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr gestattet. Dies entspricht auch den Schrankenöffnungszeiten. Ausnahme hiervon stellt die Mittagspause 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr dar. Hierbei sollte zur Erholung aller auf Ruhe geachtet werden.

Auf dem Campingplatz ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 10 km/h erlaubt.

Zukünftig wird eine kennzeichengestützte Schranke eingeführt. Damit können Sie als Dauercamper mit verschiedenen Kennzeichen auf den Platz fahren, jedoch immer nur mit einem Auto gleichzeitig auf dem Platz parken.  Hiermit möchten wir in unser aller Interesse vermeiden, dass die Straßen zugeparkt werden.  Wenn Sie weitere Fahrzeuge auf dem Platz haben wollen wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR monatlich erhoben.

Auf dem Parkplatz vor der Schranke könnt Ihr kostenlos parken. Bitte beachtet, dass Ihr den Parkplatz direkt an der Straße nutzt und nicht den Rasenparkplatz. 

Große Bullies sollten immer raus auf den Parkplatz gefahren werden. 

§3 Ruhezeiten 

Nachtruhe: Ab 22:00 Uhr herrscht absolute Nachtruhe.
Feiern (eigene Geburtstage etc.) sind auf dem Platz auf der eigenen Platzparzelle erlaubt, jedoch ab 22:00 Uhr gilt die Nachtruhe für alle.  Gäste zahlen den normalen Gästebeitrag.

Weitere Ruhezeiten: Täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Hierzu zählt u.a. kein Rasenmähen, Hämmern und keine weiteren lauten Tätigkeiten. Eine jegliche Belästigung (u.a. durch Rasenmähen/ Fahren von Fahrzeugen auf dem Platz) zu Ruhezeiten ist zu vermeiden.
Das Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen erlaubt, jedoch nur zwischen 9:00 - 11:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr.

Konsequenzen bei Verstoß: Einmalige Abmahnung wegen Verstoß gegen Ruhezeiten durch Platzwart oder Betreiber. Bei zweitem Verstoß keine Verlängerung der Pachtverträge für die kommende Saison.

Ausnahme zu den Ruhezeiten:
- Einmal im Monat wird eine Veranstaltung durch den Betreiber des Campingplatzes durchgeführt zur Stärkung des Miteinanders und gegenseitigen Austauschs.
Hierzu gilt die Nachtruhe ab 24:00 Uhr.

§4 Besucher

Besucher müssen bei der Anmeldung/ Eiskaffee angemeldet werden. Wenn die Rezeption nicht besetzt ist muss dies zeitnah im Anschluss erfolgen. 

Tagesgäste bei Dauercampern/ Touristencampern:  
2,00 EUR

Badegäste:                                                                              
2,00 EUR

Übernachtungsgäste:                                                          
7,00 EUR

§5 Tiere

Auf dem Platz - außer am Hundestrand - herrscht absolute Leinenpflicht. 

Am Hauptstrand, im Eiskaffee und auf dem Kinderspielplatz sind Hunde grundsätzlich verboten. Auf der Terrasse des Eiskaffees sind Hunde erlaubt. Jedoch bei zu großen/lauten Hunden bzw. Hunden wovon Gefahr ausgeht besteht die Möglichkeit, dass die Besitzer gebeten werden die Terrasse zu verlassen. 

Hundekot ist umgehend zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen. Bei Missachtung droht ein Platzverweis. 

Im Süd-West-Teil des Campingplatzes könnt Ihr mit dem Hund spazieren gehen. 

Eine Belästigung von anderen Gästen ist zu vermeiden.

§6 Instandhaltung der Parzellen 

Die Parzellen müssen stets in einem ordentlichen gepflegten Zustand gehalten werden. 

§7 Platzmiete

Die Rechnung für einen Jahresstellplatz wird im Winter versendet und bis zum Beginn der neuen Saison zu entrichten.
Alternativ kann auch eine monatliche Zahlung vereinbart werden.  

Das Pachtjahr läuft vom 01. April bis 31. März eines jeden Jahres.

Der Pachtvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht schriftlich bis zum 31.12 des Vorjahres gekündigt wird. 

Preiserhöhungen hält sich der Verpächter vor. 

 

§8 Gas-, Wasser-, Stromanschlüsse

Jeder Wohnwagen/ Mobilheim muss für die Gasanlage eine gültige Gasabnahme sowie Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 

Auf dem Campingplatz gibt es ein Gasnetz von einem lokalen Versorger. Auf Wunsch kann man an dieses Gasnetz angeschlossen werden. 

Im Winter ist der Camper für das abstellen seines Wasseranschlusses selbst verantwortlich, sodass Schäden am Leitungsnetz vermieden werden. 

In Bezug auf den Stromzähler ist zu beachten, dass alle Stromzähler eine Nummer haben (Stellplatznummer). Es ist empfohlen, dass sie Ihren Stellplatz auch mit Ihrem Namen versehen, sodass niemand andere Ihre Sicherung hoch und runter macht. 

§9 Verhalten am Wasser/ Auf dem See 

Das Baden am See ist auf eigene Gefahr. Es besteht keine Badeaufsicht! 

Am Strand sind keine alkoholischen Getränke erlaubt. 

§10 Weiteres: 

§ 1 Auf dem Gelände müssen Raucher ihre Abfälle unbedingt in den Mülltonnen entsorgen. Gleiches gilt für Kaugummis. 
§2 Jeder Dauercamper ist verpflichtet eine Haftpflicht-Versicherung vorzuweisen, sodass für Schäden bei anderen eine Absicherung besteht.