Platzordnung
(Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB)

§1 Abfalltrennung

An der Ein-/ Ausfahrt vom Campingplatz gibt es einen Müllplatz hier sind folgende Container: Papier- und Pappe, Glas sowie Restmüll.

Eine Mülltrennung ist absolut wichtig, da andernfalls das Müllentsorgungsunternehmen uns die Kosten für die Entsorgung erhöht und dies sich bei den Platzmieten widerspiegelt.

Hinweis:
a) Das Hinterlassen von Sperrmüll ist nicht erlaubt.
b) Es können gelbe Säcke bei uns an der Rezeption kostenfrei abgeholt werden.  

§2 Auto auf dem Platz 

Ein Auto ist für Dauercamper auf dem Campingplatz-Gelände erlaubt. Fahrzeuge sind ausschließlich auf der Campingplatz Parzelle zu parken, sodass niemand behindert wird. Das Befahren des Platzes ist zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr gestattet. Dies entspricht auch den Schrankenöffnungszeiten. Ausnahme hiervon stellt die Mittagspause 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr dar. Hierbei sollte zur Erholung aller auf Ruhe geachtet werden.

Auf dem Campingplatz ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 10 km/h erlaubt.

Zukünftig wird eine kennzeichengestützte Schranke eingeführt. Damit können Sie als Dauercamper mit verschiedenen Kennzeichen auf den Platz fahren, jedoch immer nur mit einem Auto gleichzeitig auf dem Platz parken.  Hiermit möchten wir in unser aller Interesse vermeiden, dass die Straßen zugeparkt werden.  Wenn Sie weitere Fahrzeuge auf dem Platz haben wollen wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR monatlich erhoben.

Auf dem Parkplatz vor der Schranke könnt Ihr kostenlos parken. Bitte beachtet, dass Ihr den Parkplatz direkt an der Straße nutzt und nicht den Rasenparkplatz. 

Große Bullies sollten immer raus auf den Parkplatz gefahren werden. 

§3 Ruhezeiten 

Nachtruhe: Ab 22:00 Uhr herrscht absolute Nachtruhe! Feiern (eigene Geburtstage, Namenstage etc.) sind auf dem Platz auf der eigenen Platzparzelle erlaubt, jedoch ab 22:00 Uhr gilt die Nachtruhe für alle!
Häppy Life bedeutet gegenseitige Rücksichtname.

Gäste zahlen den normalen Gästebeitrag.

Weitere Ruhezeiten: Täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Hierzu zählt u.a. kein Rasenmähen, Hämmern und keine weiteren lauten Tätigkeiten. Eine jegliche Belästigung (u.a. durch Rasenmähen/ Fahren von Fahrzeugen auf dem Platz) zu Ruhezeiten ist zu vermeiden.
Das Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen erlaubt, jedoch nur zwischen 9:00 - 11:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr.

Konsequenzen bei Verstoß: Einmalige Abmahnung wegen Verstoß gegen Ruhezeiten durch Platzwart oder Betreiber. Bei zweitem Verstoß keine Verlängerung der Pachtverträge für die kommende Saison.

Ausnahme zu den Ruhezeiten:
- Einmal im Monat wird eine Veranstaltung durch den Betreiber des Campingplatzes durchgeführt zur Stärkung des Miteinanders und gegenseitigen Austauschs.
Hierzu gilt die Nachtruhe ab 24:00 Uhr.!

§4 Besucher

Besucher müssen bei der Anmeldung/ Eiskaffee angemeldet werden. Wenn die Rezeption nicht besetzt ist muss dies zeitnah im Anschluss erfolgen. 

Tagesgäste bei Dauercampern/ Touristencampern:  
3,00 EUR

Badegäste:                                                                              
3,00 EUR

Übernachtungsgäste:                                                          
7,00 EUR

§5 Tiere

Auf dem Platz - außer am Hundestrand - herrscht absolute Leinenpflicht. 

Am Hauptstrand, im Eiskaffee und auf dem Kinderspielplatz sind Hunde grundsätzlich verboten. Auf der Terrasse des Eiskaffees sind Hunde erlaubt. Jedoch bei zu großen/lauten Hunden bzw. Hunden wovon Gefahr ausgeht besteht die Möglichkeit, dass die Besitzer gebeten werden die Terrasse zu verlassen. 

Hundekot ist umgehend zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen. Bei Missachtung droht ein Platzverweis. 

Im Süd-West-Teil des Campingplatzes könnt Ihr mit dem Hund spazieren gehen. 

Eine Belästigung von anderen Gästen ist zu vermeiden.

§6 Instandhaltung der Parzellen 

Die Parzellen müssen stets in einem ordentlichen gepflegten Zustand gehalten werden. 

Hierzu zählt u.a. das Schneiden der Hecken, sodass die nicht zu hoch wachsen. 

§7 Platzmiete und Nebenkosten

Die Rechnung für einen Jahresstellplatz wird im Winter versendet und ist bis zum 15.03. eines Jahres zu entrichten. Alternativ kann auch eine halbjährliche, quartärliche und monatliche Zahlung vereinbart werden. 

Das Pachtjahr läuft vom 01. April bis 31. März eines jeden Jahres. Der Pachtvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht schriftlich bis zum 31.12 des Vorjahres gekündigt wird.

Preiserhöhungen hält sich der Verpächter jährlich vor.

Die Parkplätze vor der Schranke sowie auf unserem Parkplatz rechts neben der Anfahrt ist für Tagesgäste sowie für Gäste des Campingplatzes vorgesehen. Ein dauerhaftes Parken ist untersagt. Für Dauerparker wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 49 EUR erhoben.

Für Dauercamper fallen jährlich nachfolgende Kosten an: 

0,60 EUR                  Pro kWh Strom (bis 03/2024) 
0,70 EUR                  Pro kWh Strom (ab 04/2024) 

4,90 EUR                  Wasser/ Abwasser pro m³
                                    (bis 03/2024)
5,50 EUR                  Wasser/ Abwasser pro m³
                                    (ab 04/2024)
Jährlich wird eine Mindestabnahme an Wasser in Höhe von 7m3 berechnet.  

25,00 EUR               Grünabfall/ Grünschnitt pro Jahr und pro Parzelle pauschal.

Hinweis : Bei jährlicher Zahlung der Dauercamperpacht enfällt ein Aufschlaug. Bei halbjährlicher Zahlung werden 3%, bei quartärlicher Zahlung 5% und bei monatlicher Zahlung ein Aufschlag von 8% auf die Pacht aufgrund des höheren Buchhaltungsaufwands erhoben. 

§8 Gas-, Wasser-, Stromanschlüsse

Jeder Wohnwagen/ Mobilheim muss für die Gasanlage eine gültige Gasabnahme sowie Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Auf dem Campingplatz gibt es ein Gasnetz von einem lokalen Versorger. Auf Wunsch kann man an dieses Gasnetz angeschlossen werden.

Im Winter ist der Camper für das abstellen seines Wasseranschlusses selbst verantwortlich, sodass Schäden am Leitungsnetz vermieden werden.

In Bezug auf den Stromzähler ist zu beachten, dass alle Stromzähler eine Nummer haben (Stellplatznummer). Es ist empfohlen, dass sie Ihren Stellplatz auch mit Ihrem Namen versehen, sodass niemand andere Ihre Sicherung hoch und runter macht.

Aufgrund des Brandschutzes, Überspannungsschutz,  Meldeproblematik und weiterer Themen ist das Aufstellen von Photovoltaik-anlagen inkl. sogenannten Balkonkraftwerken strengsten verboten. Das Aufstellen führt zur außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrages. 

Hinweis: Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist NICHT gestattet auf unserem Campingplatz. Bei etwaigen Schäden muss der Verursacher für die Reparatur aufkommen sowie eine Servicereparaturpauschale in Höhe von 299 EUR zahlen. ABER, wir lassen in diesem Jahr noch eine Ladesäule bauen, wo man auch Elektrofahrzeuge laden kann. 

§9 Naturbadestelle: Verhalten am Wasser/ Auf dem See

Das Baden am See ist auf eigene Gefahr. Es besteht keine Badeaufsicht!

Am Strand sind keine alkoholischen Getränke erlaubt. 

Eltern haben sorge zu tragen, dass Kinder nicht alleine am Badesee schwimmen gehen. 

§10 Weiteres: 

§ 1 Auf dem Gelände müssen Raucher ihre Abfälle unbedingt in den Mülltonnen entsorgen. Gleiches gilt für Kaugummis.
§2 Jeder Dauercamper ist verpflichtet eine Haftpflicht-Versicherung vorzuweisen, sodass für Schäden bei anderen eine Absicherung besteht. 

Hinweis: Im Fall eines Gewitters ist Dein Zelt sowie Dein Camper kein perfekter Schutz. Komm gerne zu uns ins Eiskaffee/ Restaurant oder in die Sanitäranlagen, wo Du besser geschützt bist.