Platzordnung / AGB
§1 Abfalltrennung
Eine Mülltrennung ist absolut wichtig, da andernfalls das Müllentsorgungsunternehmen uns die Kosten für die Entsorgung erhöht und dies sich bei den Platzmieten widerspiegelt.
Abfälle gehören in die aufgestellten Abfallbehälter (7:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Sperrgut aller Art darf nicht eingefüllt oder an anderer Stelle des Campingplatzes abgelagert werden.
Hinweis:
Das Hinterlassen von Sperrmüll ist nicht erlaubt.
§2 Auto auf dem Platz
Ein Auto ist für Dauercamper auf dem Campingplatz-Gelände erlaubt. Dieses muss auf den dafür vorgesehenen Stellen geparkt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Platzwart. Das Befahren des Platzes ist zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr gestattet. Dies entspricht auch den Schrankenöffnungszeiten. Zudem haben wir eine Mittagspause von 13:00 bis 15:00 Uhr in der die Schranke geschlossen ist.
Auf dem Campingplatz ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung/ Schrittgeschwindigkeit in Höhe von 10 km/h erlaubt.
Auf dem Parkplatz vor der Schranke könnt Ihr kostenlos parken. Bitte beachtet, dass Ihr den Parkplatz direkt an der Straße nutzt.
Autowaschen, Ölwechsel und Reparaturen sind auf dem Campingplatzgelände nicht gestattet.
§3 Ruhezeiten
Nachtruhe: Ab 22:00 Uhr herrscht absolute Nachtruhe bis 7:00 Uhr. Feiern (eigene Geburtstage etc.) sind auf dem Platz auf der eigenen Platzparzelle erlaubt, jedoch ab 22:00 Uhr gilt die Nachtruhe für alle. Gäste zahlen den normalen Besucherpreis.
Weitere Ruhezeiten: Täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Hierzu zählt u.a. kein Rasenmähen, Hämmern und keine weiteren lauten Tätigkeiten. Eine jegliche Belästigung (u.a. durch Rasenmähen) zu Ruhezeiten ist zu vermeiden.
Übermäßiger Lärm durch Radios, CD-Player sind zur Rücksicht der Nachbarn auf dem Campingplatz und in der Nachbarschaft zu vermeiden.
Konsequenzen bei Verstoß: Einmalige Abmahnung wegen Verstoß gegen Ruhezeiten durch Platzwart oder Betreiber. Bei zweitem Verstoß keine Verlängerung der Pachtverträge für die kommende Saison.
§4 Besucher
Besucher müssen bei der Rezeption angemeldet werden. Wenn die Rezeption nicht besetzt ist muss dies zeitnah im Anschluss durch den Dauercamper erfolgen.
Preise für Tagesbesucher bzw. Übernachtungsgäste sind in der offiziellen Preisliste zu finden.
Eine Besichtigung des Campingplatzes ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Inhabers gestattet.
§5 Tiere
Hunde jeder Größe sind ständig angeleint zu halten. Eine Verschmutzung des Platzes durch Hunde ist zu vermeiden. In der Sanitäranlagen, Schwimmbad, Kinderspielplatz und Campingladen sind Hunde verboten.
Hundekot ist umgehend zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen. Bei Missachtung droht ein Platzverweis.
Eine Belästigung von anderen Gästen ist zu vermeiden.
!!! Die Schwäne dürfen nicht gefüttert werden !!!
Wir haben 2 Hundewiesen (eine rechts und eine links neben dem Campingplatz). An der Rezeption kann gegen ein Pfand von 25 EUR ein Schlüssel ausgeliehen werden.
§6 Instandhaltung der Parzellen / Nutzung des Campingplatzes
§1 Die Parzellen müssen stets in einem ordentlichen gepflegten Zustand gehalten werden.
§2 Alle Anlagen sind schonend zu behandeln. Benutzen sie das vorgeschriebene Wegenetz. Die sanitären Einrichtungen sind in einem sauberen Zustand zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren haben hier nur Zutritt in Begleitung eines Erwachsenen.
§3 Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörnung von Platzeinrichtungen sowie das Wegwerfen von Papier, Abfällen usw. ist zu unterlassen. Eltern haften für ihre Kinder.
§4 Das Ziehen von Gräben um die Stellplätze sowie offene Feuer sind nicht erlaubt.
§5 Die Benutzung aller Einrichtungen des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden.
§7 Platzmiete
Die Campinggebühren sind durch Aushang bei der "Anmeldung" bekanntgemacht. Die Campinggebühr wird nach der Anzahl der auf dem Campingplatz verbrachten Nächte berechnet. Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 13 Uhr geräumt und vollständig in Ordnung gebracht sein.
§8 Wasser-, Stromanschlüsse
Jeder Wohnwagen/ Mobilheim muss für die Gasanlage eine gültige Gasabnahme sowie Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Im Winter ist der Camper für das abstellen seines Wasseranschlusses selbst verantwortlich, sodass Schäden am Leitungsnetz vermieden werden.
In Bezug auf den Stromzähler ist zu beachten, dass alle Stromzähler eine Nummer haben (Stellplatznummer). Es ist empfohlen, dass sie Ihren Stellplatz auch mit Ihrem Namen versehen, sodass niemand andere Ihre Sicherung hoch und runter macht.
§3 Die Wasserzapfstellen dienen nur zur Wasserentnahme. Wäsche waschen und Geschirr spülen bitte nur in den dafür vorgesehenen Spülmöglichkeiten. Schmutzwasser darf nicht an den Wasserstellen oder auf dem Gelände ausgeleert werden. Entleerung der Schmutzwasser und Toilettenbehälter nur in den Ausguss neben den Damen-Toiletten.
Der Betrieb von Solar-/PV-Anlagen ist auf dem Campingplatz aus technischen Gründen nicht gestattet. Für den Fall des Betriebs einer PV-Anlage (entgegen dieser Regel) wird eine Pauschale von 20,00 EUR pro Monat für die Bereitstellung des Stromanschlusses in Rechnung gestellt. D.h. für die Campingsaison 7 Monate a 20 EUR pro Monat = 140,00 EUR pro Saison pauschal in Rechnung gestellt.
Warum? Auch nachts wird Strom verwendet u.a. für einen Kühlschrank auch wenn die Sonne einmal nicht scheint. Die Bereitstellung eines Stromnetzes kostet auch uns einiges an Zeit und Geld.
Hinweis: Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist NICHT gestattet auf unserem Campingplatz. Bei etwaigen Schäden muss der Verursacher für die Reparatur aufkommen sowie eine Servicereparaturpauschale in Höhe von 299 EUR zahlen.
§9 Toiletten
Kinder bis 6 Jahre dürfen die Toiletten- und Waschräume nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.
Hinweis: Im Fall eines Gewitters ist Dein Zelt sowie Dein Camper kein perfekter Schutz. Komm gerne zu uns ins Eiskaffee/ Restaurant oder in die Sanitäranlagen, wo Du besser geschützt bist.
§10 Weiteres:
§ 1 Auf dem Gelände müssen Raucher ihre Abfälle unbedingt in den Mülltonnen entsorgen. Gleiches gilt für Kaugummis.
§2 Jeder Dauercamper ist verpflichtet eine Haftpflicht-Versicherung vorzuweisen, sodass für Schäden bei anderen eine Absicherung besteht.
§3 Den Weisungen des Verwalters/ Platzwart muss folge geleistet werden.
§4 Diese Hinweise sind Bestandteile der Campingplatz-Ordnung, welche bei der "Anmeldung" ausgehängt ist. Bei schweren Verstößen gegen die Campingplatz Ordnung oder bei Nichtbeachtung vorstehender Hinweise muss eine Platz-Verweisung erfolgen. Für diesen Fall komt eine Rückzahlung von Campinggebühren nicht in Betracht.
§10 Ausübung des Hausrechtes:
§1 Der Vermieter bzw. die von ihm Beauftragten, sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und/ oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
§11 Slipanlage
§1 Die Slipanlage kann in den Schrankenöffnungszeiten des Campingplatzes genutzt werden. Täglich von 8 bis 13 Uhr und 15 bis 22 Uhr.
§2 Die Nutzung der Slipanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Etwaige Regressansprüche werden von Beginn an ausgeschlossen.
§3 Wir empfehlen bei der Nutzung der Slipanlage die Steine im unteren Bereich zu entfernen. Diese werden leider immer wieder aufgrund des Wasser angeschwämt.
§12 Stornierung/ frühere Abreise
§1 Bei früherer Abreise kann aufgrund von buchhalterischen Prozessen keine Rückerstattung erfolgen.
§2 Stornierung:
Bis 1 Woche vor Anreise können sie komplett kostenfrei stornieren. Zwischen 1 Woche und dem Anreisetag fällt die Stellplatzgebühr an.